Mitteilung der Stadt Frankfurt war rechtswidrig
Frankfurt (dpa/lhe) - . Der Inhalt einer Pressemitteilung der Stadt Frankfurt zu einer politischen Diskussionsveranstaltung im Jahr 2019 ist laut einem Gerichtsurteil rechtswidrig gewesen. In dem Text war die Absage der Veranstaltung mit dem Argument gefordert worden, sie biete der Israel-Boykott-Bewegung BDS eine Plattform. Wie eine Sprecherin des Frankfurter Verwaltungsgerichts am Freitag sagte, hatte sich eine jüdische Privatperson an das Gericht gewandt, die in dem Text auch namentlich genannt wurde. Die Klägerin habe erfolgreich auf die Feststellung geklagt, dass Äußerungen in der Pressemitteilung rechtswidrig seien.
BDS steht für „Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“. Die Bewegung will Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren. Der Bundestag hatte die BDS-Kampagne 2019 als antisemitisch eingeordnet.
Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zufolge wurde in der Pressemitteilung gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen. Staatliche Amtsträger dürften im öffentlichen Diskurs Vertreter anderer Meinungen weder ausgrenzen noch gezielt diskreditieren, solange deren Positionen nicht strafrechtlich relevant sind, erläuterte die Sprecherin. In der Pressemitteilung werde der sachliche Diskurs insbesondere dadurch verlassen, dass zur Absage der Veranstaltung aufgerufen wird.
Da die Klägerin namentlich genannt werde, sei „die Pressemitteilung auch geeignet, sie allein aufgrund ihrer Unterstützung“ der BDS-Bewegung „zu diskreditieren“, heißt es in der Urteilsbegründung. Daraus folge jedoch nicht, dass der Vorwurf des Antisemitismus gegen BDS unsachlich sei, erläuterte das Gericht unter Bezug auf den Bundestagsbeschluss von 2019. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.