TK: Verfahren wegen Behandlungsfehlern dauern zu lange
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - . Behandlungsfehler nachzuweisen dauert oft Jahre. Bei chirurgischen Behandlungsfehlern kämpfen Patientinnen und Patienten nach Erfahrungen der Techniker Krankenkasse (TK) im Schnitt etwa fünf Jahre für ihr Recht, bei Geburtsfehlern sogar zehn Jahre. Der älteste Fall, den die Krankenkasse derzeit begleitet, stammt aus dem Jahr 2008, wie aus Zahlen hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegen.
517 Patienten, die bei der TK in Hessen versichert sind, haben ihrer Krankenkasse im vergangenen Jahr einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler gemeldet. Die meisten Fälle betrafen den chirurgischen Bereich (178 Fälle) sowie die Fachrichtungen Zahnmedizin (99), Allgemeinmedizin (70), Geburtshilfe (45) und Orthopädie (19).
Diese Zahlen dürften der TK zufolge lediglich einen kleineren Ausschnitt des Geschehens abbilden: „Wissenschaftliche Studien gehen von einer hohen Dunkelziffer und für jeden festgestellten Behandlungsfehler von rund 30 weiteren unentdeckten Fällen aus.“ Bei den Fällen, die der TK gemeldet werden, lässt sich im Lauf der Überprüfung nur etwa jeder dritte Fall erhärten.
„Aus unserer Sicht sollten die Verfahren viel schneller abgewickelt und die Patientinnen und Patienten frühzeitig entschädigt werden“, sagte Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung in Hessen. Die TK fordert schon seit Jahren einen Härtefallfonds zur Unterstützung der Opfer von Behandlungsfehlern. Hilfreich wäre aus Sicht der TK auch ein Register, in dem alle Behandlungsfehler und kritischen Ereignisse verpflichtend erfasst werden.