Keine Spielhallen mehr in der Rüsselsheimer Innenstadt?

Die Spielhalle in der Bahnhofstraße hat im Vorjahr schließen müssen.  Foto: Vollformat/Volker Dziemballa
© Vollformat/Volker Dziemballa

Eigentlich möchte der Magistrat von Rüsselsheim alle Spielhallen aus der Innenstadt entfernen. Doch das scheitert - derzeit noch - an einem lückenhaften Landesgesetz.

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RÜSSELSHEIM. Der Magistrat verfolgt das Ziel, die Innenstadt spielhallenfrei zu bekommen. Bereits im vergangenen Jahr hätten vier von sieben Spielhallen schließen müssen – darunter auch eine große Spielhalle in der Bahnhofstraße, deren Räume bis heute leer stehen. Der Betreiber einer der Spielhallen, der gegen die Schließungsverfügung der Stadt vor das Darmstädter Verwaltungsgericht gezogen war, sei unterlegen, teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage mit.

Am 18. Dezember 2017 wurde das hessische Spielhallengesetz geändert, damit Kommunen deutlich mehr Handhaben gegen die Eröffnung solcher Betriebe haben. So wurde in dem Gesetz festgelegt, dass Spielhallen mindestens 300 Meter Luftlinie von Einrichtungen und Örtlichkeiten entfernt sein müssen, die regelmäßig von Kindern und Jugendlichen besucht werden; also von Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen.

Strengere Regeln für Spielhallenbetreiber

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Die Spielhallen selbst müssen nach diesem Gesetz ebenfalls, gemessen am kürzest möglichen Weg, 300 Meter voneinander entfernt sein. Damit solle verhindert werden, dass sich vor allem in Innenstädten oder in Industriegebieten eine Spielhalle an die andere reiht. Zudem wurden Mehrfachkonzessionen verboten. Den Spielhallenbetreibern wurde weiterhin aufgegeben, ihre Betriebe zwischen 4 Uhr und 10 Uhr zu schließen. Bisher durften sie rund um die Uhr geöffnet bleiben. Die Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle erlischt zudem weiterhin nach 15 Jahren.

Was der Gesetzgeber gut gemeint hat, war jedoch aus juristischer Sicht schlecht gemacht. Denn Klagen von Spielhallenbetreibern vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatten im vergangenen Jahr insofern Erfolg, als die Richter den Landesgesetzgeber aufgefordert haben, eine rechtliche Grundlage für die von den Kommunen zu treffende Auswahlentscheidung zu schaffen, welche Spielhallen geschlossen werden müssen und welche bleiben dürfen. Solange diese Nachbesserung des Spielhallengesetzes nicht vorliegt, sind den Kommunen und damit auch der Stadt Rüsselsheim aktuell die Hände gebunden, um weitere Spielhallen zu schließen. Deshalb, so heißt es aus dem Rathaus, werde deren Betrieb derzeit zwangsweise geduldet. Da die Rüsselsheimer Innenstadt sehr kompakt und übersichtlich ist, dürfte am Ende lediglich, wenn überhaupt, nur noch eine Spielhalle übrig bleiben, weil anders der Mindestabstand von 300 Meter zwischen zwei Betrieben nicht gewährleistet werden kann.