Maximal eine Stunde, gut Durchlüften, kein Gemeindegesang: Unter welchen Bedingungen Messen in Zeiten der Corona-Krise wieder erlaubt sein sollen.
MAINZ. Für die Teilnahme an Sonntagsgottesdiensten im Bistum Mainz, die in wenigen Tagen wieder möglich sein sollen, ist vorerst eine Anmeldung im zuständigen Pfarrbüro notwendig. Grund sind die strengen Auflagen wegen der Corona-Kontaktbeschränkungen. Außerdem dürfen sich die Teilnehmer nicht länger als eine Stunde in der Kirche aufhalten. Das geht aus den „Anordnungen zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona-Krise“ hervor, die das Bistum am Mittwochnachmittag vorgelegt hat. Das endgültige Schutzkonzept, in dem die Bedingungen für die Gottesdienstfeiern aufgeführt sind, soll im Lauf des Donnerstags veröffentlicht werden.
„Es soll unbedingt vermieden werden, dass Gläubige weggeschickt werden müssen. Daher bedarf es eines Anmeldeverfahrens“, heißt es in der vorläufigen Anordnung des Bistums. Wer an einem Sonntagsgottesdienst teilnehmen möchte, müsse sich vorher bis zu einem zu vereinbarenden Zeitpunkt im Pfarrbüro anmelden. „Nur denjenigen, die auf der Liste eingetragen sind, kann Zugang zum Gottesdienst gestattet werden.“ Eventuell benötige man die Kontaktdaten auch dazu, um die Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Listen mit den Kontaktdaten seien nur zu diesem Zweck 14 Tage unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen aufzubewahren.
Weitere Bedingungen für das Abhalten von Gottesdiensten sind unter anderem:
-„Das Betreten und Verlassen der Kirche, sowie der Gang zum Empfang der Kommunion, müssen in einer Einbahn-Regelung möglich sein, die mit geeigneten Hilfsmitteln sichtbar gemacht werden muss.“ Kirchen, die nur einen Mittelgang haben, können deshalb nicht geöffnet werden.
-Die Kirche muss gut durchlüftet werden, die Tür muss dauerhaft offen bleiben.
-Beim Betreten und Verlassen der Kirche müssen alle Gottesdienstteilnehmenden einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
-Weil es „ernstzunehmende Hinweise„ gebe, „dass der Atemausstoß beim Singen wesentlich größere Sicherheitsabstände erfordert, als 1,5 Meter“, soll auf Gemeindegesang verzichtet werden. „Kehrverse und der Hallelujaruf zum Evangelium dürfen angestimmt werden.“
-Wer Symptome einer Atemwegserkrankung aufweist oder Fieber hat, dem ist der Zutritt nicht gestattet und im Zweifel zu verweigern.
-Es soll keinen vorübergehenden Ausschluss bestimmter Personengruppen geben. Allerdings wird dringend geraten, „dass Personen der Risikogruppe aus Eigenschutz nicht an den öffentlichen Gottesdiensten teilnehmen sollten“.
-Trauergottesdienste dürfen in den Kirchen nach denselben Regeln wie Sonntagsgottesdienste gefeiert werden.
-Aufgrund ihres besonderen, teils mit engerem physischen Kontakt verbundenen liturgischen Charakters können, weiterhin keine Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Hochzeiten stattfinden.
Wann die Gottesdienste wieder möglich sind
Von Seiten der hessischen Landesregierung sind Gottesdienste wieder ab dem 1. Mai, von Seiten der rheinland-pfälzischen Landesregierung wieder ab dem 3. Mai möglich. Der Mainzer Weihbischof und Generalvikar Udo Bentz empfiehlt den Gemeinden aber, frühestens ab Montag, 4. Mai, wieder Gottesdienste zu feiern, da „sich die strengen Auflagen für die Werktagsgottesdienste mit ihrer normalerweise geringeren Besucherzahl zunächst einfacher umsetzen“ ließen. Er betonte, dass der Gesundheitsschutz der Teilnehmer oberste Priorität habe.
Mit der Möglichkeit, künftig wieder Gottesdienste mit einer erweiterten Öffentlichkeit zu feiern, „sind wir noch lange nicht in der Normalität angekommen“, betonte der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf in einer Mitteilung. „Diejenigen, die künftig einen öffentlichen Gottesdienst mitfeiern, werden dies trotz aller Freude schmerzlich wahrnehmen“. Trotz aller Beschränkungen könne dies „ein kleiner Schritt“ sein, „der hoffentlich sensibel gestaltet wird, damit es nicht zu einer erneuten Verschärfung kommen muss“. Er dankte den Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz für die „gute Zusammenarbeit in dieser Frage und die Möglichkeit, künftig wieder Gottesdienste mit einer erweiterten Öffentlichkeit zu feiern“.