Was sagt der Lichtschutzfaktor eigentlich aus? Wie lang ist die Sonnrncreme haltbar? Und was hat es mit korallenfreundlichen Sonnencremes auf sich? Ein Überblick.
MAINZ / WIESBADEN. Sommer, Sonne, Sonnenbrand? Lieber nicht. Wer im Schwimmbad oder im Urlaub bei heißen Temperaturen in der Sonne liegt, hat meistens auch eine Flasche Sonnencreme dabei. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Warum soll die Haut vor der Sonne geschützt werden? Die UV-Strahlung der Sonne gehört nach wie vor zu den unterschätzten Gesundheitsrisiken. Laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist die ultraviolette (UV-) Strahlung der energiereichste Teil der optischen Strahlung und für den Menschen nicht sichtbar. Sie ist krebserregend und schädigt Haut und Augen nachhaltig.
Um sich zu schützen, gibt der UV-Index (UVI), der bereits in vielen Wetter-Apps angezeigt wird, ein eine erste Orientierung. Je höher der Index an einem Tag ist, desto höher ist die UV-Belastung und damit die Sonnenbrandgefahr. Innerhalb der Skala von eins bis zehn sollte bereits bei einem Indexwert im mittleren Bereich (zwischen drei und fünf) Sonnencreme aufgetragen werden. Auch bei bewölktem Himmel kann die UV-Strahlung hoch sein.
Was bedeutet der Lichtschutzfaktor? Mithilfe eines Sonnenschutzmittels werden die UV-Strahlen teilweise reflektiert oder umgewandelt, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Entscheidend ist dabei der Lichtschutzfaktor (LSF), der weltweit gilt. Der LSF gibt an, wie viel länger man sich theoretisch mit einem Sonnenschutzmittel der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen, als dies ohne Sonnencreme möglich wäre.
Die Faustregel lautet: Eigenschutzzeit mal Lichtschutzfaktor ist gleich Aufenthaltsdauer in der Sonne. Eine Person kann beispielsweise bei einem bestimmten UV-Index zehn Minuten in der Sonne bleiben, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Das ist die sogenannte Eigenschutzzeit, die individuell vom Hauttyp abhängt. Mit einer Sonnencreme mit LSF 20 kann die Person dann theoretisch 20 Mal länger, also 200 Minuten (etwas mehr als drei Stunden) in der Sonne bleiben. Die Verbraucherzentrale rät, die errechnete Zeit nicht bis zur letzten Sekunde auszunutzen, sondern um etwa ein Drittel zu verringern. Das BfS empfiehlt für Kinder mindestens LSF 30, für Erwachsene mindestens LSF 20. Aufenthalte in großen Höhen, am und im Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit einem sehr hohen LSF (50plus).
Wie wird Sonnencreme richtig aufgetragen? Um den entsprechenden Lichtschutzfaktor zu erreichen, müssen Erwachsene ungefähr vier gehäufte Esslöffel lückenlos für den ganzen Körper verwenden. Wird zu wenig aufgetragen oder wird das Sonnenschutzmittel durch Abwaschen verringert, reduziert das den Lichtschutzfaktor. Auch wenn auf der Sonnencreme „wasserfest“ steht, sollte sie nach dem Baden oder Abtrocknen erneut aufgetragen werden, schreibt die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.
Mehrmaliges Eincremen verlängert die Schutzdauer nicht, es erhält sie nur. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, sich etwa alle zwei Stunden erneut einzucremen. Ist die empfohlene Zeit abgelaufen, hilft nur eine Sonnenpause, bis die Haut sich wieder erholt hat.
Wie lange ist Sonnencreme haltbar? Auf der Tube oder Flasche ist angegeben, wie lange man eine Sonnencreme nach dem Öffnen nutzen sollte. Das entsprechende Symbol ist eine geöffnete runde Dose, in der beispielsweise „12 M“ für 12 Monate steht. Danach sollte die Flasche entsorgt werden, denn es besteht das Risiko, dass der UV-Schutz mit der Zeit abnimmt. Ratsam ist es daher, das Öffnungsdatum mit einem wasserfesten Stift auf die Tube zu schreiben. Riecht die Sonnencreme nicht mehr gut, hat sie sich verfärbt oder die Konsistenz hat sich verändert, sollte sie ebenfalls entsorgt werden.
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Wird eine alte Sonnencreme verwendet, kann das für die Haut sogar gefährlich werden. Laut einer Studie französischer und amerikanischer Wissenschaftler, die im März 2021 veröffentlicht wurde, haben sich bei Cremes mit dem UV-Schutzfilter Octocrylen im Laufe der Zeit Benzophenone gebildet, die als möglicherweise krebserregend gelten.
Was ist „korallenfreundliche“ Sonnencreme? Der US-Bundesstaat Hawaii hat laut der Verbraucherzentrale die organisch-chemischen UV-Filter Ethylhexyl Methoxycinnamate (Octinoxate) und Benzophenon-3 verboten, weil vermutet wird, dass diese neben der Klima- und Meereserwärmung zusätzlich zur Schädigung von Korallenriffen beitragen können. Viele Hersteller werben daher mit „korallenfreundlich nach dem hawaiianischen Riffgesetz“. Laut des Bundesamts für Strahlenschutz liegen aber bisher keine wissenschaftlichen Belege dafür vor, dass Sonnencremes für Wasserorganismen wie Korallen schädlich sein könnten.