Wenn der Chef das Bedürfnis nach Neutralität am Arbeitsplatz hat, darf er muslimischen Angestellten das Tragen eines Kopftuchs verbieten – sagt der Europäische Gerichtshof.
LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, entschied der EuGH am Donnerstag.
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Hintergrund des Urteils waren zwei Fälle aus Deutschland, in denen einer Mitarbeiterin einer Kita und eines Drogeriemarktes das das Tragen des Kopftuches am Arbeitsplatz verboten wurde.
Von dpa