Gericht lehnt Antrag gegen Maskenpflicht an Mainzer Uni ab

Die Maske muss an der Mainzer Universität weiter getragen werden. Symbolfoto: dpa

Studierende an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz müssen weiter Maske tragen. Warum das Verwaltungsgericht den Antrag eines Studenten abgelehnt hat.

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MAINZ. An der Johannes Gutenberg-Universität muss in geschlossenen Räumen weiterhin Maske getragen werden. Das Mainzer Verwaltungsgericht hat jetzt den Antrag eines Studierenden abgelehnt, der die Bibliothek des Fachbereichs Recht und Wirtschaft ohne eine Mund-Nasenbedeckung betreten wollte. Der Zutritt wurde ihm seitens der Bibliothek verwehrt. Daraufhin stellte der Studierende einen Eilantrag auf Maskenbefreiung, dem das Verwaltungsgericht nicht stattgab.

Keine Dringlichkeit geltend gemacht

Der Antragsteller, so die Begründung des Gerichts, könne keine besondere Dringlichkeit für eine vorläufige gerichtliche Regelung geltend machen. Schwere und unzumutbare Nachteile, die eine Vorwegnahme der endgültigen Klärung des Rechtstreits rechtfertigen könnten, habe der Antragsteller nicht dargelegt. Die Maskenpflicht stelle grundsätzlich einen allenfalls geringen Eingriff in subjektive Rechtspositionen der betroffenen Person dar. Es sei von daher nicht ersichtlich, dass das Tragen einer Maske von vornherein eine unzumutbare Einschränkung bei der Inanspruchnahme von Bildungseinrichtungen darstelle.

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Die Johannes Gutenberg-Universität setze weiterhin auf bewährte, campuseinheitliche Schutzmaßnahmen, so Uni-Sprecherin Petra Giegerich. Dazu zählten die Maskenpflicht in allen Innenräumen (auch in Lehrveranstaltungen), die regelmäßige Lüftung von Räumen sowie die Bitte um Hust- und Niesetikette und Abstand, wo immer möglich. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht bestehe nur für praktische Anteile in Lehrveranstaltungen und Prüfungen, bei denen das Tragen einer Maske nicht möglich sei. Rechtsgrundlage ist das Hausrecht in Verbindung mit dem Arbeitsrecht und der Arbeitsschutzverordnung.

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Auch in der Hochschule Mainz herrscht im gesamten Haus Maskenpflicht, die auch durchgängig akzeptiert werde, sagt Kommunikations-Vizepräsident Gregor Ade. Gerade AStA und Fachschaften hätten darauf gedrungen, die Maskenpflicht nicht vorschnell fallen zu lassen, um einen erneuten möglichen Lockdown zu verhindern. Ähnlich sähen das die Studierenden. Bislang hätten sich auch alle an diese Regelung ohne „Gegenwehr“ gehalten. Vortragende könnten die Maske allerdings absetzen. Man werde die Maskenpflicht auf jeden Fall das Sommersemester beibehalten, die Corona-Lage weiter beobachten und zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls neu bewerten.