Limburger Lkw-Attacke: Bundesgerichtshof hebt Strafmaß auf

Bei dem Anschlag in Limburg im Oktober 2019 war nur es laut Richter ein "außergewöhnlich glücklicher Zufall", dass niemand getötet wurde. Archivfoto: Fritsch

Wegen möglicher Rechtsfehler im Prozess gegen den Limburger Attentäter von 2019 hat der BGH die verhängte Gesamtstrafe aufgehoben. Das Landgericht soll den Fall neu verhandeln.

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LIMBURG. Zwei Jahre nach der Lastwagen-Attacke in der Innenstadt von Limburg mit 18 Verletzten muss das Landgericht Limburg den Fall neu verhandeln (2 Ks 6170 Js 245370/19). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die verhängte Gesamtstrafe wegen eines möglichen Rechtsfehlers aufgehoben und damit der Revision des Angeklagten in Teilen stattgegeben. Die grundsätzliche Verurteilung des Mannes wegen versuchten Mordes ließ das oberste Gericht in Karlsruhe mit seinem Beschluss vom 21. Juli allerdings unangetastet (4 StR 53/21).

Die im vergangenen November ausgesprochene Strafe von insgesamt neun Jahren beruhe auf der Annahme, dass der Syrer heimtückisch die Wehrlosigkeit seiner Opfer mit einem Blick erfasst habe, heißt es in dem inzwischen veröffentlichten Urteil des BGH. Dieses Mordmerkmal könne allerdings nicht tragfähig belegt werden. Lediglich die "Tötung mit einem gemeingefährlichen Mittel" sei bewiesen - ebenfalls ein Mordmerkmal. Noch in der vergangenen Woche hatte es geheißen, in der Sache sei noch keine Entscheidung gefallen.

Der Prozess gegen den damals 33-Jährigen hatte im September 2020 begonnen. Der Syrer soll im Oktober 2019 mit einem zuvor gekaperten Lastwagen an einer Ampelkreuzung absichtlich in stehende Autos gefahren sein und diese aufeinandergeschoben haben. Dass niemand starb, war laut dem Vorsitzenden Richter "ein außergewöhnlich glücklicher Zufall". Der Angeklagte hatte im Prozess auf Erinnerungslücken, traumatische Erlebnisse in seiner Heimat und eine extrem starke Wirkung eines kurz zuvor gerauchten Joints verwiesen.

Von dpa