Neue Verhandlungen im Fall um gesprengtes Haus in Birkenau

Das Urteil von letztem November muss neu verhandelt werden, so entscheid der BGH. Archivfoto: dpa

Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil von November vergangenen Jahres gegen den Besitzer auf. Nicht alle Umstände seien ausreichend geprüft worden.

Anzeige

KARLSRUHE. Der Fall um einen Mann, der im hessischen Birkenau sein Wohnhaus in die Luft gesprengt hatte und dafür zu acht Jahren Haft verurteilt worden war, muss neu verhandelt werden. Das entschied der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Aus Sicht des zuständigen zweiten Strafsenats hatte das Landgericht Darmstadt in seinem Urteil vom November vergangenen Jahres nicht ausreichend geprüft, ob der Angeklagte wegen einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung überhaupt schuldfähig war. (Az.: 2 StR 159/20)

Der Mann hatte im März 2019 sein eigenes Haus mithilfe von Propangasflaschen gesprengt. Bei der Explosion war das Gebäude in Schutt und Asche gelegt und weitere Häuser beschädigt worden. Der hoch verschuldete Angeklagte hatte sein Haus vor der bevorstehenden Zwangsversteigerung zerstören wollen.

Von dpa