In einer hessenweiten Aktion hat die Polizei Ermittlungen gegen 35 Männer eingeleitet. Ihnen wird der Besitz von Kinderpornographie vorgeworfen.
WIESBADEN/FRANKFURT. Bei einem hessenweiten Schlag gegen Kinderpornographie hat die Polizei in dieser Woche bei Maßnahmen gegen 35 Männer insgesamt 32 Objekte durchsucht. Darüber informierte die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag. Insgesamt waren 289 Ermittlerinnen und Ermittler im Einsatz. Geführt wurden die Ermittlungen von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT).
Betroffen waren unter anderem die Regionalabschnitte Frankfurt, Groß-Gerau und Gießen sowie sowie die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Kassel, Lahn-Dill-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Offenbach, Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Waldeck-Frankenberg und Wetteraukreis. Im Rahmen der Durchsuchungen stellte die Polizei zahlreiche Beweismittel sicher, die im Zuge der weiterer Ermittlungen ausgewertet werden.
In Baden-Württemberg hat die Polizei mit einer großangelegten Ermittlungsaktion mehr als ein Dutzend Wohnungen im Südosten des Landes wegen des Verbreitens von kinderpornografischen Inhalten durchsucht. Die Ermittler durchsuchten am Mittwoch 17 Wohnungen in den Kreisen Biberach, Göppingen, dem Alb-Donau-Kreis und im Ulmer Stadtgebiet, wie die Staatsanwaltschaften Ulm und Ravensburg am Donnerstag mitteilten.
Schwerste sexuelle Misshandlungen
Bei den Beschuldigten in Hessen handelt es sich um Männer im Alter von 17 bis 60 Jahren, die im Verdacht stehen, sich kinderpornographische Inhalte beschafft zu haben. Dabei seien zum größten Teil schwerste sexuelle Missbrauchshandlungen an Säuglingen und Kleinkindern zu sehen, heißt es in der Pressemitteilung. Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem ein Hinweis des ausländischen Filehosting-Dienstes, über den die Männer an das Material gelangt waren, bei der Polizei eingegangen war.
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Für den Besitz und die Besitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte sieht das Strafgesetzbuch seit dem 1. Juli dieses Jahres einen Strafrahmen von einem bis fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Bis zum 1. Juli dieses Jahres waren solche Taten mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bewehrt.