Die Amtsanwaltschaft Frankfurt hat das Verfahren gegen Oberbürgermeister Feldmann wegen des Verdachts der Fahrerflucht eingestellt. Wie die Behörde das begründet.
FRANKFURT . Die Amtsanwaltschaft Frankfurt hat das Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeister Peter Feldmann wegen des Verdachts der Fahrerflucht eingestellt. Das Vergehen sei nach §153 Strafprozessordnung als geringfügig zu bewerten, begründete die Behörde am Montag auf Nachfrage ihre Entscheidung aus der vergangenen Woche. Der 64-jährige SPD-Politiker habe sich um die "Feststellung und Sicherung der durch den Unfall entstandenen zivilrechtlichen Ansprüche" bemüht.
Feldmann hatte nach Angaben der Stadt im Juli beim Einparken vor seiner Wohnung mit seinem Dienstwagen einen Blechschaden verursacht - soll aber zunächst nur einen Zettel mit seinem Namen hinterlassen haben.
Awo-Prozess gegen Feldmann beginnt wie geplant
Unabhängig von der Verfahrenseinstellung beginnt im Zusammenhang mit der Awo-Affäre am Dienstag der Prozess gegen den umstrittenen Oberbürgermeister wegen des Verdachts der Vorteilsannahme. Unter anderem soll Feldmanns Frau als Leiterin einer Kita der Arbeiterwohlfahrt (Awo) ohne sachlichen Grund ein übertarifliches Gehalt bezogen haben.
Zudem läuft gegen das Frankfurter Stadtoberhaupt ein Abwahlverfahren, unterstützt auch von der SPD. Bei dem Bürgerentscheid am 6. November müssen 30 Prozent der am Abstimmungstag Wahlberechtigten gegen den Politiker stimmen. Andernfalls will Feldmann bis 2024 im Amt bleiben.
Von dpa