Das Hochheimer Wäldchen präsentiert sich in saftigem Grün. Die GRÜNEN-Fraktion ist sich uneins, ob sie den nördlichen Teil der Fläche für den Bau des neuen Jugendhauses opfern möchte, oder ob das Areal als Ganzes im Sinne des Artenschutzes und Binnenklimas als letzte große zusammenhängende Baumfläche im Stadtgebiet erhalten bleiben soll.
(Foto: Jürgen Kunert)
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HOCHHEIM - Die beiden GRÜNEN-Fraktionsmitglieder Birgit von Stern und Oliver Riehl hatten in der vergangenen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vor zwei Wochen nur mit erheblichen „Bauchschmerzen“ die Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschlusses für die erste Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. XIX „Am Wasserturm“ zur Beschlussfassung empfohlen. Dieses Votum revidierten nun die beiden Grünen-Politiker in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Sie machten dabei in ihren Redebeiträgen deutlich, dass der vorgeschlagene Standort des geplanten Jugendhauses in Nachbarschaft zur Heinrich-von-Brentano-Schule und Nähe zu den Sportstätten von seiner zentralen Lage her zwar geeignet sei, keineswegs aber aus ökologischer Sicht vor dem Hintergrund des Arten- und Klimaschutzes.
Birgit von Stern rief nochmals die Ausführungen des BUND im Rahmen der Stellungnahme öffentlicher Träger für diesen Bebauungsplan in Erinnerung. Neben dem umfangreichen Bestand an Sträuchern und Bäumen machte der Natur- und Umweltschutzbund auf die vielen Vogelarten aufmerksam, die in diesem Habitat brüten. Ihr Parteikollege Oliver Riehl unterstützte sie in der Argumentation. Das sei für ihn ein schwieriger Abwägungsprozess gewesen. Aber wann sei der richtige Zeitpunkt in einem Planungsverfahren, um die Hand zu heben? Dies sei für ihn jetzt der Fall. „Der Wald muss in seiner jetzigen Form erhalten bleiben“, zeigte sich Riehl überzeugt. Der Neubau eines Jugendhauses sollte an anderer Stelle erfolgen. Die Mehrheit der GRÜNEN-Fraktion sieht das anders und steht der Planung eines Jugendhauses im nördlichen Teil des Wäldchens unter Abwägung der Vor- und Nachteile positiv gegenüber. Es handele sich um einen Kompromiss bei möglichst geringem Baum- und Flächenverbrauch, meinte GRÜNEN-Fraktionsvorsitzender Dr. Florian Fuhrmann. Irritiert sei man gewesen durch die in der Planung gewählte Bezeichnung „Parkanlage“ für den dann noch verbleibenden Bereich des Wäldchens. Die Bezeichnung „Parkanlage“ findet sich bereits im alten Plan für diesen Bereich. „Wir können aber den Begriff durch Grünflächen ersetzen“, meinte der Bürgermeister. Der Rathausleiter betonte, nicht alles, was in einem Plan angegeben sei, müsse auch inhaltlich umgesetzt werden. So könnten die Stadtverordneten beschließen, dass man die verbleibende Waldfläche auch weiterhin so belasse. Die planerische Bezeichnung „Forst“ für eine innerstädtische Fläche allerdings gebe es nicht, stellte Westedt klar.
Eindeutig für den Standort im nördlichen Teil des Wäldchens für den Neubau eines Jugendhauses sprach sich die SPD-Fraktion aus. Die Lage sei optimal und die bestehenden Bäume könnten doch sogar als Lärmschutz fungieren, meinte Jan Herfort. Er begrüßte den Vorschlag des Bürgermeisters, die Planbezeichnung „Parkanlage“ in „Grünflächen“ zu ändern. „Wir finden den Standort sehr gut“, betonte auch CDU-Fraktionsvorsitzender Benedikt Dorn. Hannelore Andree (FDP) sprach von einem sehr guten Kompromiss. FWG-Fraktionsvorsitzender Eric Müller erklärte, dass in das Planungsgebiet des Bebauungsplanes mit den Christ´schen Höfen auch ein großes Wohnprojekt eines Investors auf der anderen Seite des Wäldchens mitgedacht werden sollte. In Verbindung mit dem Bau des Jugendhauses, auf dem ein Sperrvermerk liege, sei „darauf zu achten, Bäume nicht über Gebühr zu fällen“. Gegen die beiden Nein-Stimmen aus der GRÜNEN-Fraktion wurde mit den verbleibenden Stimmen aus allen Fraktionen die Auslegung der ersten Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. XIX „Am Wasserturm“ beschlossen.
Vor der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses wird das Gremium im Freien nicht öffentlich zusammentreten und der Bürgermeister wird vor Ort Standort und Ausmaß der benötigten Fläche für Jugendhaus mit Außenanlage und Spielfeld aufzeigen.