Die Stadt hat ihre „Fühler“ ausgestreckt Richtung Hochheimer Hof. Der Gebäudekomplex steht zum Verkauf an und das politische Hochheim ist am Überlegen, ob das Vorkaufsrecht der Stadt in Anspruch genommen werden soll.
(Foto: Jürgen Kunert)
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HOCHHEIM - Der Hochheimer Hof steht zum Verkauf an und die Stadt überlegt, ob sie das Vorkaufsrecht ausüben soll, um den Gebäudekomplex zu erwerben.
Wie Bürgermeister Dirk Westedt in der vergangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erläuterte, wolle sich die Stadt bei einem Besichtigungstermin ein detailliertes Bild über den Zustand des Gebäudes machen. Der Rundgang durch den Hochheimer Hof ist nun für den 27. Januar geplant. Die Inanspruchnahme des Vorkaufsrechts durch die Kommune ist an eine Frist gebunden, die 90 Tage umfasst und ab Eingangsstempel des entsprechend notariell bekundeten Kaufvertrags im Rathaus läuft. Sollte die Stadt dieses Recht wahrnehmen, muss dies innerhalb der Frist erfolgen und dabei das öffentliche Interesse begründet werden. Im Falle des historischen Gebäudekomplexes dürfte dies kein Problem darstellen. Dem Vernehmen nach läuft die Frist des Vorkaufsrechts seit Anfang Dezember mit einer Deadline spätestens Ende Februar 2022.
So war es notwendig, in der vergangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses pro forma finanzielle Mittel in den Etatentwurf einzustellen, damit der Magistrat handlungsfähig bleibt, sollte man nach der Besichtigung zu einem positiven Fazit kommen. In diesem Falle sei dem Vernehmen nach angedacht, dass der Magistrat einen Eilantrag zum Erwerb der Immobilie in die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung noch am selben Abend einbringen könnte. In dieser Sitzung am 27. Januar sollen auch die notwendigen Mittel im Rahmen des Haushaltsplanes mitverabschiedet werden. Denn für einen möglichen Kauf braucht es bei solchen Vorhaben in jedem Fall die notwendigen Beschlüsse seitens der Stadtverordnetenversammlung.
Folgende Haushaltspositionen sollen im Zusammenhang mit dem möglichen Erwerb der Immobilie angepasst werden: Im Ergebnishaushalt wurden im Produkt Gebäudebewirtschaftung die Erträge um 40.000 Euro auf 125.000 Euro angehoben. Im Falle eines Kaufs des Hochheimer Hofs wird auch der aktuelle Pachtvertrag übernommen. Im Rahmen der Grundstücksbewirtschaftung muss zur Ausübung des Vorkaufsrechts zum Erwerb des Hochheimer Hofes und des Inventars der Ansatz entsprechend um 1,07 Millionen Euro angehoben werden. In der Haupt- und Finanzausschusssitzung wurden alle diese Positionen bei jeweils einer Gegenstimme (CDU) von der breiten Mehrheit befürwortet.