Ethikratmitglied fordert Impfpflicht für Lehrer und Erzieher

Lehrer und Erzieher haben eine besondere Verantwortung, findet Wolfram Henn vom Deutschen Ethikrat. Deshalb sollte es für sie seiner Meinung nach eine Impfpflicht geben. Foto: dpa
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Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, soll vom Arbeitgeber zur Corona-Impfung gezwungen werden, fordert der Humangenetiker.

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REGION. Wohl kaum eine Debatte wird so emotional geführt wie die um das Thema Impfpflicht. Wolfram Henn vom Deutschen Ethikrat hat jetzt eine Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Schulen und Kitas gefordert. „Wer sich aus freier Berufswahl in eine Gruppe vulnerabler Personen hineinbegibt, trägt eben besondere berufsbezogene Verantwortung“, sagte der Humangenetiker der „Rheinischen Post“. „Wir brauchen eine Impfpflicht für das Personal in Kitas und Schulen.“ Lehrkräfte sowie Erzieher sollten vor allem Kinder unter zwölf Jahren schützen, die keine Impfung bekommen könnten. Zwar hätten Kinder selbst ein geringes Risiko, schwer an Covid zu erkranken, man müsse aber weiter damit rechnen, „dass sie das Virus in ihre Familien tragen und Menschen aus Risikogruppen infizieren“, sagte Henn. Als Beispiel nannte er etwa Krebspatienten in Familien, die aufgrund akuter Therapien noch gar nicht geimpft werden konnten. Diese Gruppe gelte es jetzt durch eine Impfpflicht bestimmter Berufsgruppen zu schützen. Eine allgemeine Impfpflicht lehnte Henn aber ab.

Huppertz: Staat muss als Arbeitgeber strenger sein

Auch Hans-Iko Huppertz vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie sagte bei einer Veranstaltung der Landesärztekammer Hessen, er verstehe nicht, warum es ungeimpfte Lehrer geben darf. Der Staat müsse als Arbeitgeber strenger sein, wenn einzelne Lehrer ihre persönlichen Ansichten über das Wohl der Schüler stellten. Einige wenige Verweigerer würden den Ruf der ganzen Lehrerschaft beschmutzen, sagte der Kinder- und Jugendarzt aus Bremen.

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In der generellen Frage, ob der Arbeitgeber Impfungen anordnen könne – beispielsweise auch bei Personal in Gesundheitsberufen – sagte der Arbeitsrechtler Paul-Benjamin Gashon im Gespräch mit dieser Zeitung, es bestehe grundsätzlich keine Impfpflicht, deshalb können Beschäftigte auch nicht gezwungen werden, sich impfen zu lassen. Eine Impfung gelte als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Von dpa