Im Livestream: Bouffier stellt Stufenplan für Öffnungen vor

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Foto: dpa
© dpa

Am Mittwoch berät das hessische Corona-Kabinett über Lockerungen. Ministerpräsident Bouffier informiert ab 17 Uhr über die Neuerungen - sehen Sie den Livestream hier.

Anzeige

WIESBADEN. Die hessische Landesregierung hat einen Stufenplan für weitere Corona-Öffnungsschritte beschlossen. Die neuen Regeln sollen schrittweise gelten, sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 sinkt und damit die Maßnahmen der Bundesnotbremse dort nicht mehr greifen, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch nach einer Sitzung des Corona-Kabinetts. Über die Beschlüsse informieren Volker Bouffier und der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir in einer Pressekonferenz.

Sie finden den Livestream jetzt HIER auf YouTube. Der Livestream wird in Kooperation mit dem Hessischen Rundfunk angeboten.

Die aktuelle Corona-Entwicklung mit sinkenden Zahlen gebe Grund zur Hoffnung, erklärte der Regierungschef die Lockerungen. Die Bundesnotbremse beginne langsam zu wirken und parallel steige die Impfquote stetig an. Ein Drittel der hessischen Bevölkerung sei mittlerweile mindestens einmal geimpft. Zudem seien bereits drei Landkreise aus der Bundesnotbremse gefallen. Es sei davon auszugehen, dass weitere Kreise in den kommenden Tagen folgen werden.

Anzeige

Mit dem Stufenplan werde der Bevölkerung vor allem in Bereichen wie den Kindertagesstätten, den Schulen, dem Einzelhandel, dem Hotelgewerbe, der Gastronomie, der Kulturbranche und dem Sport wichtige Öffnungsperspektiven geben, betonte Bouffier. Es müsse jedoch weiter verantwortungsvoll und besonnen vorgegangen werden, da die dritte Corona-Welle noch nicht vorbei sei.

Die neuen Maßnahmen sollen in einer ersten Stufe in den Landkreisen oder kreisfreien Städten greifen, die an oder ab dem 17. Mai nicht mehr unter die Beschränkungen der Bundesnotbremse fallen. Bei der Ermittlung der Werte würden auch die Tage vor Inkrafttreten der Verordnungsänderung berücksichtigt.

Anzeige

Eine zweite Stufe sieht nach Angaben der Staatskanzlei weitere Lockerungen vor, falls die Inzidenz - also die Zahl der Neuansteckungen innerhalb der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner - nach der Stufe eins weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter 50 liegt.

Von der Redaktion