Streit mit Ghostwriter: Schlechte Aussichten für Kohl-Witwe

Maike Kohl-Richter kämpft für eine Entschädigung vom Ex-Memoirenschreiber des verstorbenen ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl. Foto: dpa
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Seit Jahren zieht sich der Streit um ein Buch über Helmut Kohl von dessen Ex-Memoirenschreiber. Der Bundesgerichtshof äußerte sich am Montag zu dem Fall.

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KARLSRUHE. Im Streit um eine Millionen-Entschädigung nach einer umstrittenen Buchveröffentlichung kann sich die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl wenig Hoffnung machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Montag in Karlsruhe, dass ein Anspruch auf solche Geldentschädigungen wegen verletzter Persönlichkeitsrechte grundsätzlich nicht vererblich sei und der Senat in diesem Fall auch keine Ausnahme sehe. Sein Urteil will der BGH erst später verkünden.

Alleinerbin Maike Kohl-Richter will wie ihr 2017 gestorbener Mann mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen unter anderem von Kohls Ghostwriter und früherem Vertrauten Heribert Schwan. Der Journalist und Historiker sollte Kohls Memoiren schreiben und sprach Hunderte Stunden mit dem früheren CDU-Chef bei ihm zu Hause in Ludwigshafen. Nach drei von vier geplanten Bänden kam es zum Bruch. Eigenmächtig veröffentlichte Schwan 2014 das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle", in dem Kohl mit abwertenden Urteilen über Politiker und gesellschaftliche Größen zitiert wird.

Der Anwalt von Kohl-Richter argumentierte in Karlsruhe, dass das Kölner Landgericht Kohl kurz vor seinem Tod eine Million Euro zugestanden hatte und die Schuldner in Verzug seien. Zudem ging es in der Verhandlung um die Verbreitung von mehr als 100 umstrittenen Passagen aus dem Buch. Hier könnte es darauf hinauslaufen, dass der BGH einzelne oder alle Zitate nochmal von einem anderen Gericht bewerten lässt.

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Kohl erstritt höchste Entschädigung der Rechtsgeschichte

Kohl erstritt kurz vor seinem Tod vor dem Kölner Landgericht die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte - eine Million Euro wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nachdem der 87-Jährige gestorben war, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, der Anspruch auf diese Geldentschädigung sei nicht vererblich. Dagegen geht Kohl-Richter nun vor dem Bundesgerichtshof vor.

Zudem hatte das Landgericht Kohls Recht auf Unterlassung bezüglich der beanstandeten Textpassagen gestärkt. Im Falle Schwans hat das OLG die Berufung zurückgewiesen, weil er anlässlich der "Memoirengespräche" mit Kohl Verschwiegenheit vereinbart hatte. Eine Beschwerde Schwans dagegen, dass das OLG keine Revision zuließ, hatte beim BGH keinen Erfolg. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Anders sieht es im Fall von Co-Autor Tilman Jens und dem mitbeklagten Verlag aus. Beide trifft die Unterlassungsverpflichtung laut OLG-Urteil nur in Bezug auf die wörtliche Wiedergabe und Verbreitung (angeblich) wörtlicher Zitate Kohls. Seine Witwe will vor dem BGH erstreiten, dass das weiter reichende Urteil des Landgerichts wieder hergestellt wird. Der Verlag möchte die Klage abgewiesen wissen. Weil Jens vergangenes Jahr gestorben ist, sind die Rechtsstreitigkeiten mit seinen Erben den Angaben zufolge in beiden Punkten unterbrochen.

Es ist nicht das erste Mal, dass der BGH sich mit der Thematik befasst. Vor gut einem Jahr erzielte Kohl-Richter einen Teilerfolg gegen Schwan: Er muss ihr Auskunft geben, was von den Gesprächen mit dem Altkanzler noch auf Band oder abgetippt existiert. An Unterlagen aus dem Kanzleramt, die Schwan möglicherweise in seinem Besitz hat, kommt die Kohl-Seite aber nicht mehr heran.

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Gegen das Urteil legte Schwan Verfassungsbeschwerde ein, wie sein Anwalt mitteilte. Darüber sei noch nicht entschieden. Dennoch habe Kohl-Richter schon Auskünfte verlangt, die Schwan auch erteilt habe.

Von Marco Krefting, Anja Semmelroch und Christoph Driessen