Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Hessen

Die Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygienekonzepte gelten in Hessen im bisherigen Umfang weiter. Foto: René Vigneron

Mit der neuen Corona-Verordnung ändert sich bei den Regeln vorerst nur wenig. Allerdings endet die Übergangsfrist in zwei Wochen. Dann gibt es womöglich umfangreiche Lockerungen.

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WIESBADEN. In Hessen entfallen ab Samstag mehrere Corona-Regeln, darunter die bisherigen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Bei Veranstaltungen gibt es keine Vorgaben mehr bei den Zuschauerzahlen und zudem läuft die Kontaktdatenerfassung aus. Die übrigen hessischen Corona-Maßnahmen bleiben zunächst bis 2. April bestehen. Dies betrifft etwa den Zugang zu Restaurants. Auch die Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygienekonzepte gelten im bisherigen Umfang weiter.

Am Wochenende läuft die bisherige bundesgesetzliche Regelung der Corona-Schutzmaßnahmen aus, womit der überwiegende Teil der Vorgaben entfällt. Hessen nutzt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 2. April - daher bleiben im Bundesland zunächst viele Corona-Regeln bestehen. Die entsprechende Verordnung, die ab Samstag gilt, hatte das hessische Corona-Kabinett am Freitagabend beschlossen.

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Für den Besuch von Gastronomie oder eine Hotelübernachtung ist weiter ein 3G-Nachweis nötig. Das bedeutet, Gäste müssen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Discos, Clubs und andere Tanzlokale dürfen ihre Innenbereiche nur mit der 2G-plus-Vorgabe öffnen - das bedeutet, Gäste ohne Boosterimpfung benötigen einen tagesaktuellen Test.

Auch die Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygienekonzepte gelten im bisherigen Umfang weiter. Demnach muss der Mund-Nasen-Schutz drinnen etwa in Geschäften und im Restaurant bis zum Platz getragen werden. Draußen gilt die Maskenpflicht, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. Auch beim Sport und in Museen gilt drinnen weiter 3G. Für private Treffen gibt es keine Beschränkungen mehr - sie waren für Geimpfte und Genesene schon Anfang März weggefallen.

Am 2. April endet dann die Übergangsfrist für die Länder, in der sie die bislang geltenden Schutzregeln weiter in Kraft lassen können. Anschließend fallen voraussichtlich bundesweit die Regeln weitestgehend weg.

Das neue Gesetz der Bundesregierung für das Corona-Management war am Freitag vom Bundestag beschlossen worden und hatte anschließend den Bundesrat passiert. Es sieht nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor. In Bussen und Bahnen soll weiterhin Maskenpflicht gelten können. Für regionale Hotspots sollen weitergehende Beschränkungen möglich sein, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.

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Von dpa