Ab Montag müssen sich Lehrer und Schüler zweimal wöchentlich testen lassen oder unter Aufsicht selbst testen. Von der Maskenpflicht in den Klassenräumen befreit sie das aber nicht.
WIESBADEN. Kein Präsenzunterricht für die älteren Schülerjahrgänge, zweimal wöchentliche Corona-Testpflicht für Lehrer und Schüler – das hessische Corona-Kabinett hat am Montag weitreichende Entschlüsse für den Schulbetrieb nach den Osterferien gefasst. Die geplanten Öffnungsschritte sind demnach abgesagt.
Ursprünglich sollten die älteren Jahrgänge ab kommenden Montag aus dem Distanz- in den Wechselunterricht kommen, die Grundschüler wieder komplett in den Präsenzunterricht wechseln. Bis zum 9. Mai werde erst mal die Unterrichtsregelung von vor den Osterferien weitergeführt, erklärte Kultusminister Alexander Lorz (CDU) am Montagabend. „Dies ist ein Akt der Vorsicht. Bei einer sich bessernden Infektionslage sind selbstverständlich auch vorher neue Öffnungen möglich“, betonte er.
Keine Öffnungsschritte nach den Ferien für ältere Schüler
Wer ab Montag also am Präsenzunterricht teilnehmen möchte, muss entweder einen negativen Testbescheid einer der Corona-Schnellteststellen vorweisen, der nicht älter ist als 72 Stunden. Oder der Schüler testet sich direkt vor Unterrichtsbeginn mit einem von der Schule zur Verfügung gestellten Laientest selbst. „Die Testpflicht halten wir derzeit für unumgänglich. Wir gehen jetzt auf maximale Sicherheit, deshalb werden auch die Aha-Regeln und die Maskenpflicht beibehalten.“ Lorz betonte: „Wer als erwachsener Schüler, oder als Elternteil, keinen Corona-Test machen möchte, kann vom Präsenzunterricht abgemeldet werden. Ich appelliere aber an alle Eltern: Nehmen Sie den Kindern nicht die Möglichkeit zum sozialen Miteinander der Schule.“
Er würde auch lieber auf ein freiwilliges Angebot setzen, die Pilotversuche in den Schulen vor den Ferien hätten aber gezeigt, dass nicht alle daran teilnehmen. „Wenn keine Testpflicht besteht, haben wir aus infektiologischer Sicht keine Absicherung.“ Für Abschlussprüfungen gilt: Zu jedem Prüfungstag muss ebenfalls ein negativer Test vorgewiesen oder vor Ort gemacht werden. „Wer dies nicht möchte, wird nicht von der Prüfung ausgeschlossen, muss aber während der Prüfung eine medizinische Maske tragen. Alle anderen sind davon befreit“, erklärte Lorz.
Für die Erzieher wird es weiter ein Testangebot zweimal wöchentlich geben. Für Kita-Kinder bestehe in Hessen aber weiterhin keine Testpflicht, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). „Es wird vom Land auch weiter kein Betretungsverbot für die Kitas geben, wenn die Kommunen als Kita-Träger aber für eine Testpflicht entscheiden, müssen sie schauen, wie das geht“, erklärte Bouffier. Hinzu kommt ein besonderer Einrichtungsschutz: Es wird ein individuelles Betretungsverbot für Kinder von engen Kontaktpersonen infizierter Personen ersten Grades geben, die einer Quarantäne unterliegen.
Die rund 180.000 Landesbediensteten erhalten ab Montag ebenfalls die Möglichkeit zu Corona-Tests zweimal pro Woche, erklärte Bouffier. „Angesichts der aktuellen Infektionslage“ habe das Corona-Kabinett auch noch mal das hessische Eskalationskonzept verschärft, erläuterte der Ministerpräsident: Jetzt ist es bereits ab einer Inzidenz von 100 – statt bislang ab 200 – möglich, weitere Maßnahmen vorzunehmen. Dazu gehören unter anderem Ausgangssperren. „Sie können als Ultima Ratio entsprechend der aktuellen Rechtsprechung in Betracht gezogen werden“, sagte Bouffier. Klar müsse dabei immer sein: „Erst wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, kann eine solche einschränkende Maßnahme als letztes Mittel angewendet werden. Das kann auch nicht allgemein verordnet werden.“
Er sei „dankbar und froh, dass wir in Hessen keine Explosion erleben“. „Im Fokus steht aber immer unser Gesundheitssystem, das nicht überfordert werden darf, und die Situation auf den Intensivstationen ist bereits jetzt schwierig. Darauf haben wir reagiert.“