Ab Sonntag, 3. April, ist die Maskenpflicht bis auf wenige Ausnahmen Vergangenheit. Auch andere Beschränkungen gelten dann nicht mehr. Ein Überblick.
MAINZ. Rheinland-Pfalz folgt dem Beispiel der Baden-Württemberger Nachbarn: Es wird ab dem 2. April keine Corona-Hotspotregelung geben. Das hat der rheinland-pfälzische Ministerrat am Dienstag beschlossen. Anlass ist die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Bekanntlich entfallen damit nach dem 2. April die meisten verpflichtenden Corona-Regeln.
Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist dieser vom Bund eingeschlagene Weg nicht unumstritten. Vor allem beim Thema Maskenpflicht gibt es Diskussionen. Die Pflicht, eine Maske zu tragen, bleibt auch in Rheinland-Pfalz in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und dem ÖPNV bestehen. Die Maskenpflicht im Einzelhandel entfällt jedoch. Hier setzt man angesichts der rechtlichen Vorgaben des Bundes auf Eigenverantwortung. „Jedem steht es nicht nur frei, dennoch überall dort Maske zu tragen, wo Menschen miteinander in Kontakt kommen, sondern in der aktuellen Lage ist es sogar dringend geboten, wo sich Menschen spontan begegnen oder sich nicht kennen“, sagt der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) dazu. Es sei ratsam, das Gelernte auch in der Zukunft weiter zu üben.
Damit die Landesparlamente die nun geltenden Regelungen abändern könnten, müsste eine konkrete Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems drohen. „Das ist im Hinblick auf die Krankheitslast bei uns bisher nicht der Fall; aber die Lage ist in unseren Krankenhäusern – vor allem im Hinblick auf den Ausfall von Mitarbeitenden – ernster, als sie jemals war“, betonte Hoch. Das Bundesgesetz nehme den Ländern aber jede Möglichkeit flexibler Schutzmaßnahmen.
Bund will Quarantäne-Regeln anpassen
Unterdessen ist das Infektionsgeschehen weiterhin dynamisch. Die Fallzahlen sind auf höchstem Niveau. Eine echte krankheitsbedingte Notlage ist laut Hoch trotzdem bisher nicht eingetreten. „Zwar werden aktuell viele Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern behandelt. Viele von ihnen sind jedoch nicht wegen Corona, sondern mit Corona auf den Stationen“, verdeutlicht der Minister. Die Krankheitslast sei dabei immer noch bei den Ungeimpften signifikant höher als bei Geimpften.
Hinzu komme ein hoher Krankenstand beim behandelnden Personal. Das ist auch den geltenden Quarantäne-Regeln geschuldet. Der Bund hat angekündigt, die Regeln anzupassen. Rheinland-Pfalz setzt auf eine bundeseinheitliche Regelung mit dem Ziel, dass Infizierte ohne Symptome nicht mehr in Quarantäne müssen. Bis der Bund entscheidet, will man eine eigene Absonderungsverordnung erlassen. Deren Kernpunkt ist eine Arbeitsquarantäne, die es Infizierten nach Absprache mit dem Arbeitgeber erlaubt, unter strengen Maßnahmen wie dem Tragen einer FFP2-Maske wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.
Für die Schulen kündigte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig an: „Ab dem 4. April wird es zwei Mal pro Woche ein anlassloses Testangebot für die Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Personal geben.“ Auch nach den Osterferien werde diese Regelung noch eine Woche weitergeführt. Wie es danach weitergeht, soll mit Blick auf die Gesamtsituation entschieden und frühzeitig verkündet werden. Es bleibe dabei, dass sich eine Lerngruppe nach Auftreten eines Infektionsfalls für fünf aufeinanderfolgende Schultage selbst testen müsse.
Auch in den Kitas wird die anlassbezogene Testpflicht fortgesetzt. Das bedeutet, dass nach einem Infektionsfall für alle Kontaktpersonen eine Absonderungspflicht besteht. „Die betroffenen Kinder und die Beschäftigten können erst dann wieder in die Kita zurückkehren, wenn sie sich mit einem Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Teststelle freigetestet oder sich zehn Tage abgesondert haben“, erläutert Hubig.
Von Thomas Ehlke