
Ab Januar übernimmt der Staat bei Bürgern wie Unternehmen einen Teil der Energierechnung. Das Verfahren ist recht kompliziert. Doch wer durchblickt, kann eine Menge Geld sparen.
Region. Nach Energiepauschale und Dezemberhilfe sorgt der Staat bei den Energiekosten auch im neuen Jahr für Entlastung: Am 1. Januar treten Gas-, Wärme- und Strompreisbremse in Kraft. Wer mit Öl, Holzpellets oder Flüssiggas heizt, soll ebenfalls entlastet werden. Mit den Preisbremsen sorgt die Bundesregierung dafür, dass die sprunghaft gestiegenen Energiekosten nur zum Teil auf private Verbraucher und Unternehmen durchschlagen. Wichtig: Energiesparen lohnt sich in Zukunft sogar doppelt.
Was sind Gas-, Wärme- und die Strompreisbremse?
Die Bundesregierung übernimmt ab Januar einen Teil der Energiekosten von privaten Verbrauchern, Unternehmen und Institutionen: Der Preis für die Endkunden wird gedeckelt, beim Gas auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh), bei Fernwärme auf 9,5 Cent und beim Strom auf 40 Cent. Dies gilt jedoch nur für 80 Prozent des individuellen Verbrauchs. Die Differenz zum höheren Marktpreis bekommen die Versorger vom Staat erstattet. Finanziert wird das Ganze aus dem 200 Milliarden Euro schweren Abwehrschirm der Bundesregierung („Doppelwumms”); außerdem werden Stromerzeuger durch eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen an der Rechnung beteiligt. Vorerst gelten die Preisbremsen nur bis Dezember 2023, was mit den EU-Beihilferegeln zusammenhängt. Jedoch ist eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 fest eingeplant.
Wie wird die Gaspreisbremse berechnet?
Für private Verbraucher, Mieter sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt: Für 80 Prozent des Verbrauchs werden ab Januar maximal 12 Cent brutto pro kWh fällig. Liegt der Arbeitspreis des Versorgers höher, greift die Bremse, liegt er unter 12 Cent (was es immer noch gibt), ändert sich für den Verbraucher nichts. Ausgenommen von der Bremse sind Grundpreise und weitere Abgaben. Für alle Verbräuche jenseits der 80 Prozent gelten die Marktpreise der Versorger. Sie liegen inzwischen oft bei 20 Cent oder mehr. Maßgeblich für die Berechnung des individuellen Verbrauchs ist laut Bundesregierung „der im September prognostizierte Jahresverbrauch 2022”. Ablesen lässt sich das oft am Abschlag für den Monat September. Der reale Verbrauch 2022 wird nicht herangezogen. Das bedeutet: Wer im abgelaufenen Jahr bereits kräftig gespart und deshalb weniger Gas verbraucht hat als prognostiziert, wird dafür nicht nachträglich bestraft – bei der Berechnung der Preisbremse kommt der ursprünglich angesetzte (höhere) Jahresverbrauch zum Tragen.
Was ist mit Beziehern von Fernwärme?
Auch sie profitieren. Hier liegt der Preisdeckel bei 9,5 Cent pro kWh. Das gilt auch für Bezieher von Nahversorgungswärme.
Muss ich als Verbraucher aktiv werden?
Nein. Die Versorger müssen ihre Kunden bis zum 1. März über die neuen Konditionen und Abschläge informieren. Und sie müssen im Detail erläutern, wie sie zustande gekommen sind. Die Berechnung wird zudem rückwirkend auf die Monate Januar und Februar angewendet.
Was gilt für Mieter mit Zentralheizung und Eigentümergemeinschaften?
Im Prinzip dasselbe wie für alle anderen Verbraucher, allerdings sind hier Vermieter oder Hausverwaltung zwischengeschaltet. Sie haben die Aufgabe, die neuen Konditionen der Versorger weiterzugeben, also die fälligen Abschläge entsprechend neu zu berechnen.
Lohnt sich Energiesparen weiterhin?
Auf jeden Fall. Zum einen deshalb, weil auch die gedeckelten Preise deutlich über den alten Tarifen für Gas, Strom und Fernwärme liegen. 2021 waren noch 6 bis 8 Cent für die Kilowattstunde Gas üblich, bei Strom waren es um die 30 Cent; viele Verbraucher haben von diesen „Vorkriegspreisen” sogar noch das komplette Jahr 2022 profitiert. Damit ist es nun vorbei. Jede Kilowattstunde weniger auf dem Zähler ist bares Geld, das spätestens mit der Jahresabrechnung 2023 zurückkommt.
Wie sieht eine Beispielrechnung aus?
Eine vierköpfige Familie hat einen Gasverbrauch von 15.000 kWh im Jahr, macht 1250 kWh im Monat. Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 8 ct/kWh, ergibt (ohne Grundpreis und weitere Abgaben) 100 Euro Abschlag im Monat. Ihr neuer Gaspreis liegt bei 22 Cent. Ohne Preisbremse wären damit jeden Monat 275 statt zuvor 100 Euro fällig. Mit Preisbremse zahlt die Familie monatlich nur 175 Euro: für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs 12 ct/kWh (Gaspreisbremse), für 20 Prozent 22 Cent (Markttarif). Die Preisbremse senkt die Energierechnung in diesem Beispiel also um monatlich 100 Euro, aufs Jahr gesehen sind das 1200 Euro, die der Staat übernimmt.
Und wenn die Familie 2023 beim Verbrauch kräftig spart?
Dann bekommt sie mit der Jahresabrechnung für 2023 Geld zurück, und zwar eine ganze Menge. Der Versorger muss nämlich jede eingesparte Kilowattstunde mit seinem neuen (höheren) Gaspreis erstatten, in diesem Fall mit 22 Cent. Wenn die Familie 20 Prozent ihres bisherigen Jahresverbrauchs eingespart hat, bekommt sie 660 Euro zurück (3000 kWh à 22 Cent). Umgerechnet auf den Monat hätte sich ihr Abschlag nachträglich von 175 auf 120 Euro reduziert. Die Rechnung gilt auch, wenn mehr als 20 Prozent eingespart werden – für jede Kilowattstunde weniger Gas muss der Versorger den Marktpreis erstatten, im Beispiel also 22 Cent.
Was gilt für die Industrie?
Großverbraucher bekommen 70 Prozent ihres Gasbedarfs für 7 Cent, große Wärmekunden für 7,5 Cent je kWh, den Rest jeweils zum Marktpreis. Hier ist die Bezugsgröße der reale Verbrauch im Vorkrisenjahr 2021. Dies gilt laut Definition für alle, die im Jahr mehr als 1,5 Millionen kWh Gas oder Wärme benötigen.
Und wenn ich mit Öl, Pellets oder anderen Stoffen heize?
Die Bundesregierung teilt dazu mit: „Finanziert durch einen zusätzlichen Härtefall-Fonds können die Bundesländer auch die Preissteigerungen bei anderen Heizmitteln begrenzen, indem sie von Kostensteigerungen besonders betroffenen Haushalten und Unternehmen Zuschüsse zur Deckung der Heizkosten gewähren.” Hier ist noch nicht alles klar. Nach Angaben der Verbraucherzentralen sollen private Haushalte, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Pellets, Kohle, Holz oder Flüssiggas heizen, rückwirkend zum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 entlastet werden. Beantragt und abgewickelt wird im jeweiligen Bundesland. Verbraucher müssen Rechnungen aus dem Jahr 2022 vorlegen und können maximal 2000 Euro pro Haushalt erhalten. Voraussetzung ist, dass sich ihr Preis im Vergleich zu 2021 mehr als verdoppelt hat.
Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Im Prinzip wie die Gaspreisbremse. Hier liegt der Deckel bei Kunden mit maximal 30.000 kWh Jahresbedarf bei 40 Cent für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs, Großkunden erhalten 70 Prozent ihres Stroms für 13 Cent. Ansonsten gelten die Marktpreise. Die Entlastung erfolgt über die Stromversorger automatisch. Die Kunden erhalten ab 1. März durch die Versorger quasi eine monatliche Gutschrift, entsprechend sinken die fälligen Abschläge; für Januar und Februar wird zurückgerechnet.